Die WHG-Prüfung kommt wieder.Alle 2,5 oder 5 Jahre. Zu Ihnen?
Den Auftrag für die wiederkehrende Prüfung nach § 46 AwSV bekommt, wer zuerst an die Frist erinnert hat. Nicht der beste Betrieb, sondern der erste. Frist verpasst, Auftrag beim Wettbewerber.
Das System führt die Frist jeder Anlage und erinnert im Voraus. Keine Prüfung geht vorbei.
Firmennamen, Anlagen und Termine in den Beispielen sind frei erfunden.
Wo Ihnen der Folgeauftrag entgeht
Die Arbeit ist gemacht, die Anlage ist Ihre, und der nächste Auftrag dazu geht an einen anderen. Immer aus einem von drei Gründen.
Die Frist ist da, angerufen wurde ein anderer
Das Intervall der wiederkehrenden Prüfung steht im Voraus fest: in der Regel fünf Jahre, für unterirdische Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten 30 Monate. Das Datum ist vorhersehbar. Den Auftrag bekommt, wer sich drei Monate davor meldet, nicht wer die Anlage zuletzt betreut hat.
§ 46 Abs. 2 und 3 AwSV, Anlage 5 und Anlage 6 · in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten dieselben Intervalle wie in Schutzgebieten. Das konkrete Intervall richtet sich nach Anlagenart, maßgebendem Volumen, Gefährdungsstufe und Lage.
Die Anfrage liegt, während Sie auf der Anlage sind
Der Auftraggeber braucht einen Prüftermin, nicht das schönste Angebot. Er schreibt mehrere Betriebe hintereinander an und vergibt an den, der zuerst antwortet. Eine Anfrage, die Sie abends sehen, ist meistens schon vergeben.
Die Anlage ist in Ordnung, die Unterlagen nicht
Ab Gefährdungsstufe B gehört zur Anlage eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan. Das Betriebspersonal wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen, dokumentiert. Der Mangel wird nicht nach dem Zustand der Anlage geschrieben, sondern nach dem, was Sie vorlegen können.
§ 44 AwSV (Betriebsanweisung, jährliche dokumentierte Unterweisung) · wer einen Mangel nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beseitigt, handelt ordnungswidrig nach § 65 Nr. 30 AwSV.
Mit der Abnahme ist die Anlage nicht erledigt
Inbetriebnahme und erste Nachprüfung sind der einmalige Eintritt. Danach drehen sich vier Schritte über Jahre im Kreis, und zwei davon bringen den Auftrag.
Wiederkehrende Prüfung
Der Sachverständige stuft die Anlage ein: ohne Mangel, mit geringfügigem, erheblichem oder gefährlichem Mangel. Den Prüfbericht legt er der zuständigen Behörde innerhalb von vier Wochen vor, einen gefährlichen Mangel meldet er unverzüglich. Hier entsteht der Auftrag für den Fachbetrieb.
Zehn Anlagen, achtzig Termine
Prüfungen, Mangelfristen, Unterweisungen, Bescheinigungen: pro Anlage laufen mehrere Fristen parallel. Links sehen Sie sie ohne System. Rechts dieselben Termine, sortiert nach Nähe.
Ein Teil ist überfällig, und niemand weiß davon.
- Rehnau & CoMangelbeseitigung6 Tage überfällig
- Merdorf AGErneute Prüfung2 Tage überfällig
- VennbruckWiederkehrende Prüfungin 34 Tagen
- Ortlau TankFachbetriebs-Bescheinigungin 61 Tagen
- Kelbrig GmbHWiederkehrende Prüfungin 1 Jahr 4 Monaten
- Aschwald ÖlSchulung der verantwortlichen Personin 2 Jahren
Grundlage der Intervalle: AwSV §§ 44, 46 bis 48, 62, 63 sowie Anlage 5 und 6 (gesetze-im-internet.de). Die konkrete Frist richtet sich nach Anlagenart, maßgebendem Volumen, Gefährdungsstufe des Stoffes und Lage der Anlage.
Firmennamen, Anlagen und Termine in den Beispielen sind frei erfunden.
Der vollständige Kundenzyklus, vom ersten Kontakt bis zum Folgeauftrag
Das System schließt den ganzen Kreis statt einer einzelnen Stelle: Es findet neue Auftraggeber, führt den ersten Kontakt, verliert keine Anfrage, hält den Bestand und bringt den Kunden zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung zurück.
Findet neue Auftraggeber
Suche nach Unternehmen nach Ihren Parametern: Branche, Region, Anlagenart. Ergebnis ist eine Liste mit Ansprechpartnern.
Erster Kontakt
Der Assistent antwortet sofort und führt den ersten Kontakt mit Argumenten, während der Auftraggeber noch zwischen Betrieben wählt. Bis zum echten Gespräch.
Verliert keine Anfrage
Eine Anfrage am Abend oder am Wochenende bleibt nicht liegen. Der Auftrag geht nicht an den, der zufällig zuerst am Rechner saß.
Führt einen Bestand
Kunde, seine Anlagen, Arbeitshistorie und Unterlagen an einer Stelle. Dazu die Dokumentation für die Überwachung und die Fachbetriebs-Nachweise.
Holt den Folgeauftrag zurück
Die Fristen nach AwSV rechnet das System selbst. 90 Tage vor dem Termin stellt es die Anlage in die Arbeitsliste, und der gesetzlich vorgeschriebene Auftrag kommt zu Ihnen zurück.
dazu: Unterlagen für die Überwachung, Nachweise und Fachbetriebs-Zertifizierung, Vorbereitung der Abrechnung
So sieht die Rückkehr des Kunden aus
Das Anlagenverzeichnis mit automatischer Fristenrechnung: sortiert nach Nähe des Termins, Überfälliges und Anstehendes oben. Von hier gehen die Erinnerungen 90 Tage vorher raus.
Demodaten
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So sieht der gemeinsame Bestand aus
Die Akte des Kunden und seiner Anlage: Historie, Prüfberichte, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweise an einer Stelle. Bei einer Überwachung ist alles sofort greifbar.
Demodaten
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Firmennamen, Anlagen und Termine in den Beispielen sind frei erfunden.
Ein eigenes System, kein Abo-Dienst
Ihr Server, Ihre Daten. Installation auf Ihrer Maschine oder auf einem dedizierten Server in der EU. Anlagenverzeichnis, Adressen der Auftraggeber und Prüfberichte wandern nicht in eine fremde Cloud.
Wir sehen uns Ihren Anlagenbestand an
Schreiben Sie, wie viele Anlagen Sie betreuen und welche Arbeiten Sie ausführen. Ich zeige Ihnen, wie Ihre Fristen und Unterlagen im System liegen, an Ihren Daten und ohne Allgemeinplätze.
- Antwort noch am selben Arbeitstag
- Gespräch auf Deutsch oder Russisch
- Demonstration an Ihrem Beispiel, nicht an einer Schauversion